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Frauenrechte in den letzten Jahrzehnten


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Wie viele Frauenrechte erst in den letzten Jahrzehnten erkämpft wurden und welche davon heute noch Träume sind, ist erschreckend und spornt mich an zu zeigen dass wir immer noch da sind. Um Frauenrechte ins Bewusstsein der Menschen zu rücken, reicht es aus in dieses und das vergangene Jahrhundert zurück zu blicken:

Haushaltsführungsgesetz

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Bis 1958:

Männer entscheiden, welchen Beruf ihre Ehefrau ausüben darf und verwalten deren Vermögen. Einen Beruf darf die Ehefrau nur ausüben, soweit vereinbar mit ihren Pflichten im Haushalt. Der Ehemann ist berechtigt die Post der Frau zu kontrollieren und zu lesen.

Namen in der Ehe

Bis 1976:

es ist die Pflicht einer Frau ihren Namen bei der Eheschließung abzulegen und den Namen des Mannes anzunehmenn, die Möglichkeit eines Doppelnamen gibt es erst nach 1976.

Es existieren keine offiziellen Namensstatistiken doch Umfragen zufolge nehmen heute nur 5 % der verheirateten Paare den Namen der Frau an.

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Scheidungsgesetz

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Bis 1977:

Bei Scheidungen: Verlässt die Frau ihren Mann aufgrund Gewalt, Untreue o. Ä. galt das als „böswilliges Verlassen“ und sie wird sie vom Sorgerecht ausgeschlossen. Zudem stand ihr keine finanzielle Unterstützung seitens des Mannes zu. Erst ab jetzt ist die Führung des Haushalts nicht mehr gesetzliche Pflicht der Frau.

Gleichbezahlung

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Ab 1980:

Im BGB wird gesetzlich verankert, dass Frauen und Männer gleich bezahlt werden, außerdem dürfen Stellen nicht mehr explizit für Männer ausgeschrieben werden. Das ist zwar ein Gesetz, das der politischen Korrektheit entspricht, auf dessen Umsetzung wir jedoch heute noch warten - nach mehreren Jahrzehnten.

Frauen bei der Polizei

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Ab 1990:

Erstmals dürfen Frauen zur uniformierten bayerischen Polizei. Beschränkt wird die Zahl offiziell auf 20 Prozent. Begründung: Es ist Leitsatz der Münchner Polizei und weiter Teile Bayerns, dass zwei Frauen nicht gemeinsam Streife fahren dürfen.

Recht auf ehelichen Verkehr

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Bis 1997:

Eine Vergewaltigung in der Ehe ist keine Straftat, Sex ist männliches Recht in der Ehe. Die Abstimmung im Bundestag zu dem Thema verlief gemischt: neben 35 Enthaltungen stimmten 138 Abgeordnete gegen die Streichung des entsprechenden Nebensatzes im Strafgesetzbuch. Noch heute gibt es Gegner der Neuerung: Beispielsweise Horst Seehofer, Peter Ramsauer oder Norbert Blüm.

Nichtehelichengesetz

SAb 1998:

Eheliche und uneheliche Kinder werden gesetzlich gleichgestellt.

Erstens Sorgerecht: Das Jugendamt übernahm bisher automatisch eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung für ein nicht eheliches Kind. Eine Frau musste sich also entscheiden: gesetzlich erlaubte Vergewaltigung in der Ehe oder Mitbestimmung des Jugendamtes in Erziehungsfragen …

Zweitens: Nicht-Eheliche Kinder sind nur begrenzt erb- und unterhaltsberechtigt.

Gewaltschutzgesetz und Teilzeit

​​SBis 2001:

Im Fall häuslicher Gewalt ist die Frau als Opfer gezwungen die gemeinsame Wohnung zu verlassen - oder bei dem Mann zu bleiben. Zudem existiert kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Teilzeit - heißt mangels Betreuungseinrichtungen: Kinder oder Beruf.

Bis 2004:

Die Vergewaltigung innerhalb der Ehe ist absolutes Antragsdelikt.

Ab 2016:

Endlich kommt die lang erkämpfte Neuerung bei Sexualstraftaten: Nein heißt Nein - das Opfer muss nicht länger widerstandsunfähig sein oder sich mit Gewalt gegen den Täter wehren. Sie muss „nur“ noch Nein sagen.

 

Im Bereich eines Kaufvertrages war Nein-Sagen nie eine Diskussion. Im Sexualstrafrecht gilt das Nein gesetzlich erst seit einem Jahr als Nein. Unglaublich.

 
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