


Bis 1976:
es ist die Pflicht einer Frau ihren Namen bei der Eheschließung abzulegen und den Namen des Mannes anzunehmenn, die Möglichkeit eines Doppelnamen gibt es erst nach 1976.
Es existieren keine offiziellen Namensstatistiken doch Umfragen zufolge nehmen heute nur 5 % der verheirateten Paare den Namen der Frau an.



Recht auf ehelichen Verkehr


Eheliche und uneheliche Kinder werden gesetzlich gleichgestellt.
Zweitens: Nicht-Eheliche Kinder sind nur begrenzt erb- und unterhaltsberechtigt.
Gewaltschutzgesetz und Teilzeit

Die Vergewaltigung innerhalb der Ehe ist absolutes Antragsdelikt.
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